Prüfungsausschussvorsitzende(r)

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist für Entscheidungen nach der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (RStPO BA/MA) zuständig. Im Zusammenwirken mit dem Referat Prüfungsangelegenheiten achtet er darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden.

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für Entscheidungen über

Zusammensetzung des Prüfungsauschusses

Neben dem/der Vorsitzenden gehören dem Prüfungsausschuss zwei weitere Professor*innen des Fachbereichs, sowie ein Studierender oder eine Studierende des Masters Europäische Wirtschaftspolitik und mit beratender Stimme ein sonstiger Mitarbeiter oder eine sonstige Mitarbeiterin der Fachbereichsverwaltung an. Der Prüfungsausschuss wird durch den/die Vorsitzende(n) geleitet, dem durch Beschluss mit einfacher Mehrheit aller Mitglieder befristet Aufgaben und Befugnisse übertragen werden können.