Masterarbeit
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Anmeldung
Ihre Masterarbeit melden Sie über Moodle an. Als Frist gilt der 08.02.2025 für die Bearbeitung der Abschlussarbeit im Sommersemester 2025. Es wird empfohlen, spätestens 2½ Monate vor Beantragung der Abschlussarbeit Kontakt mit den möglichen Erstgutachter*innen aufzunehmen.
Eine Übersicht der möglichen Erst- und Zweitbetreuer*innen für das SoSe 2025 finden Sie in diesem Dokument.
Für das verpflichtende Masterseminar melden Sie sich zusätzlich und wie gewohnt über das LSF-Portal an. Achtung: Es gelten die normalen Fristen für die Anmeldung von Belegungswünschen.
Zulassung
Sie können zur Masterarbeit zugelassen werden, wenn Sie
- für den Masterstudiengang Europäische Wirtschaftspolitik eingeschrieben sind,
- fristgemäß einen Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit, inklusive Themenvorschlag und Vorschlag für die Erstgutachter*in gestellt haben und
- sämtliche laut Studien- und Prüfungsplan studienbegleitend zu absolvierenden Modulprüfungen bestanden haben und daher nicht mehr als die 30 ECTS-Leistungspunkte der Abschlussprüfung im Masterstudiengang Europäische Wirtschaftspolitik offen haben.
Eine Zulassung kann auch erfolgen, wenn Sie studienbegleitend zu absolvierende
Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben.
Themenvergabe und -wechsel
Ein Thema darf in einem Semester nur einmal vergeben werden. Das Thema einer Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Das neue Thema und die Prüfungskommission sind unverzüglich festzulegen.
Beginn, Dauer und Umfang der Masterarbeit
Die Bearbeitungszeit beginnt in der Regel in der zweiten Semesterwoche des Sommersemesters. Die genauen Termine finden Sie rechts auf dieser Webseite. Die Bearbeitungsdauer beträgt 15 Wochen.
Die Masterarbeit umfasst 20.000 bis 25.000 Wörter.
Sprache der Masterarbeit
- Die Masterarbeit wird in deutscher Sprache verfasst.
- Auf Antrag und bei Einverständnis beider Gutachter*innen kann sie auch in englischer Sprache erstellt werden.
Deckblatt für Abschlussarbeit
Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend dem Deckblatt-Muster [DOC].
Forschungsressourcen
Das Wiki Forschungsressourcen ermöglicht Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Quellen zur Ausarbeitung wissenschaftlicher Arbeiten im Studiengang Europäische Wirtschaftspolitik.
Softwareunterstützung
Die HTW Berlin stellt Ihnen zur Unterstützung der Methodik in der Abschlussarbeit verschiedene Softwarelösungen in Laboren zur Verfügung. Eine entsprechende Übersicht der Angebote finden Sie auf dieser Webseite.
Anfertigung eines Exposés
In der Regel ist es notwendig, nach einer ersten Themenabsprache mit dem/der möglichen Erstbetreuer:in ein Exposé zum Thema anzufertigen, das als Leitfaden für die Abschlussarbeit und als Besprechungsgrundlage mit der Erstbetreuung dient.
Das Exposé einer wissenschaftlichen Arbeit dient dazu, vor dem eigentlichen Verfassen der Arbeit wesentliche Inhalte zu umreißen, also insbesondere die Relevanz des Themas herauszuarbeiten und eine Problemstellung zu formulieren sowie methodische Ansätze für die Beantwortung der daraus abgeleiteten Forschungsfrage und erste (Hypo-) Thesen zu skizzieren.
Ihr Exposé sollten Sie in der Regel sechs Wochen vor der Anmeldefrist der Bachelorarbeit bei Ihrer/Ihrem Erstbetreuer*in einreichen. Hinweise zur Anfertigung eines solchen Exposés finden in diesem Dokument.
Abgabe und mündliche Prüfung
Bitte senden Sie Ihre Masterarbeit in elektronischer Form als PDF an folgende E-Mail-Adresse: "Fachbereich3@HTW-Berlin.de". Im Betreff vermerken Sie bitte Ihren Namen und den Studiengang Europäische Wirtschaftspolitik. Abgaben nach Ablauf der Abgabefrist werden als nicht bestanden bewertet.
Die mündliche Prüfung ist die letzte Prüfung in Ihrem Studium. Zur mündlichen Masterprüfung werden Sie nur eingeladen, wenn Sie alle notwendigen Studienleistungen inklusive der Masterarbeit bestanden haben.
Die Bewertung wird unmittelbar nach der mündlichen Masterprüfung bekannt gegeben.
Verlängerung
In besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise im Rahmen eines behinderungsbedingten Nachteilsausgleichs, kann auf Antrag durch den Prüfungsausschuss eine längere Bearbeitungszeit — maximal vier Wochen — genehmigt werden. Den Antrag dazu reichen Sie spätestens vier Wochen vor dem Abgabetermin in der Fachbereichsverwaltung ein.
Krankheit während der Bearbeitungszeit
Eine Erkrankung während der Schreibzeit ist unverzüglich der Studiengangsverwaltung mitzuteilen. Eine ärztliche Krankschreibung muss innerhalb von drei Tagen nach dem ersten Krankheitstag beim Studiengang eingereicht werden. Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage, maximal aber um sieben Tage. Krankschreibungen, die insgesamt einen Zeitraum von sieben Kalendertagen überschreiten, werden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attests anerkannt.