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DAAD-Stipendium

Umfang des Stipendiums

  • Aufenthaltspauschale (monatlich): 1.025 EUR
  • + Mobilitätsstipendium (einmalig): 225 EUR
  • + Versicherungspauschale (monatlich): 35 EUR

Die Berechnung der individuellen Förderungsbeträge erfolgt durch die tagesgenaue Abrechnung der Auslandsaufenthaltsdauer.

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • Immatrikulation im Master Europäische Wirtschaftspolitik im Sommersemester 2026 (Heimathochschule HTW Berlin)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Gleichstellung mit Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2ff und Abs. 2 und Abs. 3 BAföG
  • Nichtdeutsche Studierende können ebenfalls gefördert werden, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen. Eine Förderung des Auslandsaufenthaltes im Heimatland ist in der Regel jedoch ausgeschlossen. Als „Heimatland“ kann auch ein Land angesehen werden, in dem ein/e Bewerber*in vor dem Aufenthalt in Deutsch-land lange Zeit gelebt hat, da auch in einem solchen Fall das Ziel der Mobilitätsförderung im oben genannten Sinne nicht erreicht würde. Umgekehrt muss das Geburtsland einer/s Bewerber*in/s, in dem sie/er nur wenige Jahre gelebt hat, nicht als Heimatland in diesem Sinne gelten.
  • Überdurchschnittliche akademische Qualifikation (oberes Viertel im Hochschulmaßstab)
  • Persönliche Eignung für den Auslandsaufenthalt
  • Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen an FH des BFI Wien. (Automatisch, durch die o.g. Immatrikulation im Joint-Degree-Studiengang der HTW gewährleistet.)

Hinweis zur Ausübung einer Nebentätigkeit während des Förderzeitraums:

Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auswahlkommission der HTW Berlin gestattet. Das Hauptkriterium für eine Zustimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht. Wenn die Vergütung (gesetzliches Netto) den Betrag von aktuell 556 Euro (Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte) monatlich übersteigt, wird der darüberhinausgehende Betrag auf das Stipendium angerechnet.

Auswahl der Stipendiat*innen

Zur Ermittlung der Stipendiat*innen werden alle Bewerbungen von einer Auswahlkommission hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung gerankt. An die besten sechs Bewerber*innen wird jeweils ein Vollstipendium vergeben.

Eine Doppelförderung in Form der Kombination eines Erasmus+ - sowie eines DAAD-Stipendiums ist ausgeschlossen. Das International Office der HTW Berlin wird entsprechend über die DAAD-Stipendiat*innenauswahl informiert, so dass Bewerbungen von DAAD-Stipendiat*innen auf Erasmus+-Stipendien nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zur Gewährung der Förderleistungen

Die im Rahmen des Stipendiums den Teilnehmenden gewährten Förderleistungen setzen ein ordnungsgemäßes Studium an der Gasthochschule über die gesamte vereinbarte Laufzeit voraus.  Bei der Annahme des Stipendiums müssen die Studierenden erklären, dass sie keine zusätzliche DAAD- oder Erasmus+-Förderung erhalten, und sich darüber hinaus verpflichten, weitere beantragte oder zugesagte Förderleistungen von anderer Seite anzugeben. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen mit Annahme des Stipendiums die Hochschule über jegliche Änderungen von Sachverhalten, die für die Vergabe und die Höhe des Stipendiums relevant sind, informieren. Im Fall eines unverschuldeten Abbruchs des Auslandsaufenthalts müssen die Stipendienleistungen nicht von der Hochschule zurückgefordert werden, wenn bis zum unverschuldeten Abbruch nachweislich das geplante Vorhaben durchgeführt wurde. Sollte der Abbruch jedoch selbstverschuldet sein und/oder die vereinbarten Studienleistungen selbstverschuldet nicht erbracht worden sein, muss die Hochschule den Stipendienvertrag kündigen, die Stipendienleistungen einstellen und zu Unrecht bezogene Stipendienleistungen zurückfordern und an den DAAD zurückzahlen.