DAAD-Stipendium

Umfang des Stipendiums

  • Aufenthaltspauschale (monatlich): 1.025 EUR
  • + Mobilitätsstipendium (einmalig): 225 EUR
  • + Versicherungspauschale (monatlich): 35 EUR

Die Berechnung der individuellen Förderungsbeträge erfolgt durch die tagesgenaue Abrechnung der Auslandsaufenthaltsdauer.

Bewerbungsfrist

Es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die fristgemäß bis spätestens zum 22.1.2025 eingegangen sind.

Bewerbungsdokumente und Einreichung der Bewerbung

 Erforderliche Dokumente:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular (hier herunterladen)
  • Transcript of Records (komplette Leistungsübersicht) des ersten akademischen Abschlusses

Ehrenamtliche Engagements sowie die einschlägige Berufserfahrung und persönliche Motivation werden im Rahmen des obligatorischen Bewerbungsformulars abgefragt.

Optionale Dokumente:

Es steht den Bewerber*innen frei, bis zu drei weitere Dokumente (z.B. Arbeitszeugnisse) als  Anlage mit einzureichen.

Einreichung der Bewerbung:

Alle oben aufgeführten Dokumente müssen per E-Mail (Anhänge in PDF-Form) beim Studiengangskoordinator eingereicht werden:

lindford@htw-berlin.de

Voraussetzungen für die Bewerbung

  •  Immatrikulation im Master Europäische Wirtschaftspolitik im Sommersemester 2025 (Heimathochschule HTW Berlin)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Gleichstellung mit Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2ff und Abs. 2 und Abs. 3 BAföG
  • Nichtdeutsche Studierende können ebenfalls gefördert werden, wenn sie in einem Studien-gang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen. Eine Förderung des Auslandsaufenthaltes im Heimatland ist in der Regel jedoch ausgeschlossen. Als „Heimatland“ kann auch ein Land angesehen werden, in dem ein/e Bewerber*in vor dem Aufenthalt in Deutsch-land lange Zeit gelebt hat, da auch in einem solchen Fall das Ziel der Mobilitätsförderung im oben genannten Sinne nicht erreicht würde. Umgekehrt muss das Geburtsland einer/s Bewerber*in/s, in dem sie/er nur wenige Jahre gelebt hat, nicht als Heimatland in diesem Sinne gelten.
  • Überdurchschnittliche akademische Qualifikation (oberes Viertel im Hochschulmaßstab)
  • Persönliche Eignung für den Auslandsaufenthalt
  • Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen an FH des BFI Wien. (Automatisch, durch die o.g. Immatrikulation im Joint-Degree-Studiengang der HTW gewährleistet.)

Hinweis zur Ausübung einer Nebentätigkeit während des Förderzeitraums:

Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auswahlkommission der HTW Berlin gestattet. Das Hauptkriterium für eine Zustimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht. Wenn die Vergütung (gesetzliches Netto) den Betrag von aktuell 556 Euro (Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte) monatlich übersteigt, wird der darüberhinausgehende Betrag auf das Stipendium angerechnet.

Hochschuleigene Auswahlkriterien

 Für die Stipendiat*innenauswahl werden nur Studierende berücksichtigt, deren Abschlussnote des ersten akademischen Abschlusses im obersten Leistungsviertel (Hochschulmaßstab) liegt. Die weiter unten angegebene Wertung („beste“, „zweitbeste“, etc.) bezieht sich daher nur auf den Vergleich zwischen Abschlussnoten der Studierenden die sich in diesem obersten Leistungsviertel befinden, sich auf das o.g. Stipendium beworben haben, und die weiter oben aufgeführten „Voraussetzungen für die Bewerbung“ erfüllen.

1.       Die fachliche Qualifikation der Bewerber*innen wird entsprechend wie folgt berücksichtigt:

Abschlussnote des ersten akademischen Abschlusses:

  • 6 Punkte: Beste Abschlussnote
  • 5 Punkte: Zweitbeste Abschlussnote
  • 4 Punkte: Drittbeste Abschlussnote
  • 3 Punkte: Viertbeste Abschlussnote
  • 2 Punkte: Fünftbeste Abschlussnote
  • 1 Punkte: Sechstbeste Abschlussnote
  • 0 Punkte: Alle anderen Abschlussnoten

 2.       Die persönliche Eignung der Bewerber*innen z.B. hinsichtlich eines ehrenamtlichen Engagements, einschlägiger Berufserfahrung (auch in Form von Praktika) und der persönlichen Motivation wird wie folgt berücksichtigt:

  • 3 Punkte: Hohe persönliche Eignung
  • 2 Punkte: Mittlere persönliche Eignung
  • 1 Punkt: Niedrige persönliche Eignung

Die Dauer des ehrenamtlichen Engagements bzw. der einschlägigen Berufserfahrung sollte jeweils min. 3 Monate betragen.

Ehrenamtliche Engagements werden bei der Bewertung der persönlichen Eignung in besonderem Maße positiv berücksichtigt.

Der Nachweis der persönlichen Eignung erfolgt in Form der Angaben im Bewerbungsformular und ggf. zusätzlich mit eingereichter Dokumente.

Auswahl der Stipendiat*innen

Zur Ermittlung der Stipendiat*innen werden alle Bewerbungen von einer Auswahlkommission hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung gerankt. An die besten sechs Bewerber*innen wird jeweils ein Vollstipendium vergeben.

Eine Doppelförderung in Form der Kombination eines Erasmus+ - sowie eines DAAD-Stipendiums ist ausgeschlossen. Das International Office der HTW Berlin wird entsprechend über die DAAD-Stipendiat*innenauswahl informiert, so dass Bewerbungen von DAAD-Stipendiat*innen auf Erasmus+-Stipendien nicht berücksichtigt werden.

Erstellung des Rankings

Das Endergebnis bzw. die Rangfolge der Nominierungen liegt folgender Berechnung zu Grunde:

  •  Addition der Punkte aus fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung.
  • Die sechs Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl werden für ein jeweiliges    Stipendium ausgewählt.

Zusammensetzung der Auswahlkommission

Die Auswahlkommission setzt sich aus den im Folgenden genannten Positionen der HTW Berlin zu-sammen:

  1. Studiengangsprecher*in des Masters Europäische Wirtschaftspolitik
  2. Koordinator*in des Masters Europäische Wirtschaftspolitik
  3. (Nebenberufliche) Frauenbeauftragte des Fachbereichs Wirtschafts- und Rechtswissenschaften         

Mitteilung der Auswahlergebnisse

Nachdem die Stipendiat*innen über das o.g. Ranking ermittelt wurden, werden alle Bewerber*nnen voraussichtlich Ende Januar 2025 von dem/der Studiengangkoordinator*in kontaktiert und über das Auswahlergebnis informiert.

Darüber hinaus erhalten alle Stipendiat*nnen eine Stipendienzusage und müssen eine Stipendienver-einbarung unterzeichnen.

Hinweise zur Gewährung der Förderleistungen

Die im Rahmen des Stipendiums den Teilnehmenden gewährten Förderleistungen setzen ein ordnungsgemäßes Studium an der Gasthochschule über die gesamte vereinbarte Laufzeit voraus.  Bei der Annahme des Stipendiums müssen die Studierenden erklären, dass sie keine zusätzliche DAAD- oder Erasmus+-Förderung erhalten, und sich darüber hinaus verpflichten, weitere beantragte oder zugesagte Förderleistungen von anderer Seite anzugeben. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen mit Annahme des Stipendiums die Hochschule über jegliche Änderungen von Sachverhalten, die für die Vergabe und die Höhe des Stipendiums relevant sind, informieren. Im Fall eines unverschuldeten Abbruchs des Auslandsaufenthalts müssen die Stipendienleistungen nicht von der Hochschule zurückgefordert werden, wenn bis zum unverschuldeten Abbruch nachweislich das geplante Vorhaben durchgeführt wurde. Sollte der Abbruch jedoch selbstverschuldet sein und/oder die vereinbarten Studienleistungen selbstverschuldet nicht erbracht worden sein, muss die Hochschule den Stipendienvertrag kündigen, die Stipendienleistungen einstellen und zu Unrecht bezogene Stipendienleistungen zurückfordern und an den DAAD zurückzahlen.